Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
Dienstleistungen sowie Reparaturleistungen und Überprüfungen, die
Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG erbringt.
- Diese AGB finden Anwendung gegenüber Kaufleuten einschl.
Minderkaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes gehört,
sowie gegenüber den in §24 Ziffer 2 AGBG gleichgestellten Personen oder
Vermögen. In anderen Fällen gelten die in den AGB enthaltenen
Bestimmungen, soweit nicht der §11 AGBG entgegensteht; in diesem Fall gilt
das Sinngemäße.
- Diese AGB gelten bei laufender Geschäftsbeziehung auch ohne besonderen
Hinweis oder Bezugnahme für alle unsere Serviceleistungen und den Vertrieb,
insbesondere auch im Falle mündlicher oder telefonischer Abruf- und
Folgeaufträge.
- Von diesen AGB abweichende Geschäftsbeziehungen des Vertragspartners sind
nur dann gültig, wenn sie schriftlich von uns ausdrücklich als anstelle
dieser Bedingungen geltend bestätigt worden sind. Gleiches gilt für alle
Zusicherungen, Ergänzungen und Nebenabreden.
- Angebote und Vertragsabschluss
- Kostenschätzungen erstellt Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Diese oder Auskünfte in Bezug auf
Umfang, Art, Dauer und Kosten der Servicemaßnahmen welcher Art auch immer,
sind freibleibend, beinhalten keine Zusicherungen oder
Garantiezusagen und können verbindlicher Vertragsinhalt nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG
werden.
- Detaillierte und verbindliche Kostenvoranschläge erstellt Calpro Hagels/Theußing
GmbH & Co. KG auf gesonderten, ausdrücklichen Auftrag gegen Berechnung
des Zeitaufwandes nach Maßgabe der jeweils gültigen
Stundenverrechnungssätze. Eine Anrechnung der Kosten für solche
Kostenvoranschläge auf Servicerechnung findet nicht statt. Der
Produktvertrieb ist von dieser Regelung ausgeschlossen.
- In Kostenvoranschlägen ausgewiesene Preise sind für etwa erteilte
Aufträge nur dann verbindlich, wenn der Auftrag binnen dreißig Tagen
erteilt wird.
- Leistungsumfang Dienstleistung
- Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG führt alle Serviceaufträge mit dem Ziel aus,
die jeweils betroffenen Geräte in die ursprüngliche Standardspezifikation
zu versetzen, es sei denn, der Auftraggeber begrenzt den Auftrag
ausdrücklich auf einen bestimmten Kostenbetrag und/oder bestimmte Leistungen.
Sollte dieser begrenzte Umfang nicht ausreichen , das Gerät in einen
funktionsfähigen Zustand zu versetzten, steht es in unserem Ermessen, die
angezeigten Maßnahmen durchzuführen. Soweit dieser Aufwand die
Kostenbegrenzung in erheblichem Maße überschreitet, werden wir den
Auftraggeber vorher benachrichtigen, sofern dazu die Möglichkeit besteht.
- Zahlung Dienstleistung / Produktvertrieb
- Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG erbringt Serviceleistungen grundsätzlich nur
gegen Berechnung nach tatsächlichem Aufwand. Alle Preise ergeben sich aus
der jeweils gültigen Preisliste. Verbindlich sind jedoch nur die in unseren
Angeboten genannten Preise.
- Kosten für Anfahrt/Abfahrt des Servicemitarbeiter fallen nur an, wenn
Leistungen und/oder Teilleistungen am Aufstellungsort des Gerätes erbracht
werden. Alle Fracht-, Frachtneben- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
- Die Rechnungen sind fällig innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto, bzw.
innerhalb von 30 Tagen rein netto. Zahlungen des Vertragspartners haben
ausschließlich an Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG zu erfolgen.
- Wenn und soweit Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG aus anderen Vertragsbedingungen
mit dem Vertragspartner diesem gegenüber überfällige Forderungen zustehen,
ist Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG berechtigt, Serviceleistungen nur gegen Vorkasse
zu erbringen.
- Ab dem Zeitpunkt eines Zahlungsverzuges schuldet der Vertragspartner Calpro Hagels/Theußing
GmbH & Co. KG Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils
gültigen Basiszins der Europäischen Zentralbank, mindestens aber in Höhe
von 6% p.a.
- Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG gegenüber kann der Vertragspartner mit anderen
als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen nicht
aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige
Leistungsverweigerungsrechte können Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG nur geltend
gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Dabei
ist auch bei laufender Geschäftsverbindung jeder Auftrag als gesondertes
Vertragsverhältnis zu betrachten.
- Ausführungszeit / Lieferzeit
- Bestimmte Zeiten des Beginns der Ausführung der Serviceleistung, Lieferung
und/oder Fristen bis zur Beendigung sind nur dann verbindlich, wenn sie von
Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG ausdrücklich zugesagt worden sind.
- Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt.
- Richtige und rechtzeitige Belieferung mit Ersatzteilen vorbehalten, wird
Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG sich bemühen, etwa angegebene Ausführungszeiten
einzuhalten. Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG übernimmt dafür je doch keine
Gewähr. Angegebene Ausführungsfristen laufen ab Absendung der
Auftragsbestätigung durch Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG, es sei denn, der
Auftraggeber ist zu Vorleistungen verpflichtet. In diesem Fall rechnet die
Lieferzeit ab Eingang der Gegenleistung des Auftraggebers bei Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG.
- Wird aus von Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG zu vertretenden Gründen eine
Ausführungszeit / Lieferzeit nicht eingehalten, kann der Vertragspartner nach
Ablauf der Ausführungszeit / Lieferzeit Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG schriftlich eine
angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht diese fruchtlos, steht dem
Vertragspartner lediglich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Rechte,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere jeglicher Schadenersatz sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug wäre von Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden.
- Sollte Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG die Einhaltung vereinbarter Ausführungstermine
Liefertermine wegen höherer Gewalt, Eingriffen von hoher Hand, gleich ob
diese das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder Gebiete betreffen, aus
denen und/oder durch die hindurch die Belieferung erfolgt, Katastrophen,
Krieg, Aufruhr, Streik in Zulieferbetrieben oder im Bereich der Transportmittel,
unmöglich sein, ist Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG berechtigt, die Leistungen
zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen oder ganz zu unterlassen. Im Falle
der Nachholung soll diese in angemessener Frist nach der Beendigung der
Behinderung erfolgen. Der Vertragspartner hat keine Rechte oder Ansprüche
wegen Nichtausführung oder Spät"-ausführung unter solchen Umständen , und
zwar auch dann nicht, wenn derartige Um"-stän"-de eintreten, nachdem die
Ausführungszeit/Lieferzeit bereits überschritten war bzw. Calpro Hagels/Theußing GmbH &
Co. KG sich in Verzug befunden hat.
- Gefahrenübergang und Versand
- Wenn und soweit Serviceleistungen durch Einsendung eines Gerätes des
Auftraggebers an Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG erfolgen, geht die Gefahr erst bei
Eintreffen des Gegenstandes bei Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG auf Calpro Hagels/Theußing
GmbH & Co. KG über. Beim Rückversand geht die Gefahr wieder auf den
Auftraggeber über, wenn uns sobald das Gerät entweder einem Spediteur/
Frachtführer übergeben worden ist, oder das Betriebsgelände von Calpro Hagels/Theußing
GmbH & Co. KG verlassen hat.
- Gewährleistung und Haftung
- Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG wird etwaige Mängel der Produkte bzw.
Serviceleistungen am betroffenen Gerät unentgeltlich beseitigen, falls
diese mit den ausgeführten Arbeiten und den verwendeten Ersatzteilen in
unmittelbarem Zusammenhang stehen und von Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG zu
vertreten sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Serviceleistungen
und Ersatzteile sechs Monate. Rechte anderer Art stehen dem Auftraggeber
nicht zu.
- Für Schäden anderer Art, sei es am Gerät oder an der Software oder
anderweitig, gleich aus welchem Rechtsgrund, so u.a.\ auch infolge der
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder aufgrund unerlaubter Handlungen,
haftet Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG nur, wenn und soweit solche Schäden durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Calpro Hagels/Theußing
GmbH & Co. KG oder Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen bei der Ausübung der Ihnen
zugewiesenen Aufgaben nach diesem Vertrag verursacht worden sind.
- Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG ist nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen
nur dann zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden bzw.\ zum Schadenersatz
verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach
deren Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche danach, schriftlich angezeigt werden.
- Mängelrügen aller Art sind unverzüglich schriftlich, oder fernschriftlich
geltend zu machen.
- Jegliche Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne vorheriges Einverständnis
von Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG Mängel- oder Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch
Dritte vornehmen läßt; ein Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender
Kosten hat der Auftraggeber nicht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz der Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG (Nordhorn).
- Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen
Streitigkeiten ist Nordhorn. Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG ist auch berechtigt,
am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.
- Datenschutz
- Zur Wahrung von Vertraulichkeit und Eigentumsrechten von Auftraggebern werden die Regeln des
Datenschutzes eingehalten.
- Vertrauliche Kundeninformationen werden intern nur in dem Maß weitergegeben, wie dies zur
Erfüllung des Kundenauftrags nötig ist.
- Es wird vermieden, Kenntnis von vertraulichen Kundeninformationen zu erlangen, solange dies
zur Ausführung einer bestimmten Tätigkeit nicht unbedingt erforderlich ist.
- Schlussbestimmungen
- Zwischen den Vertragspartnern findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze wird ausgeschlossen
(betrifft nur Geschäfte mit Auslandsberührung).
- Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der
Geschäftsbeziehung mit ihm gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne des
Datenschutzgesetzes von Calpro Hagels/Theußing GmbH & Co. KG für gesellschaftseigene
Zwecke verwendet werden dürfen.
- Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.