Kalibrierung

Bügelmessschraube
In Unternehmen ergibt sich die Notwendigkeit der konsequenten Rückführung von Prüfmitteln auf nationale Normale durch Kalibrierung aus der zunehmenden nationalen und internationalen Arbeitsteilung und der damit verbundenen Forderung nach Austauschbarkeit von Teilprodukten: Zulieferunternehmen, die Produkte herstellen, und Abnehmer, die diese mit anderen Teilen montieren, müssen mit dem gleichen Maß messen.

Zu den technischen Gründen kommen jedoch auch juristische Gesichtspunkte. Einschlägige Gesetze und Vorschriften sind ebenso zu beachten wie die vertraglichen Vereinbarungen gegenüber dem Käufer des Produktes und die Verpflichtung, nur Produkte in den Verkehr zu bringen, deren Sicherheit bei bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht durch Fehler beeinträchtigt ist.

Soweit verbindliche Forderungen zur Genauigkeit von Prüfmitteln vereinbart wurden, bedeutet eine Nichterfüllung dieser Forderungen das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft mit beträchtlichen Haftungsfolgen.

Der Nachweis der Auswahl adäquater Prüfmittel und ihrer einwandfreien Funktion bei der Produktüberwachung im Rahmen der Produzentenhaftung ist von großer Bedeutung, weil eine systematische und vollständig dokumentierte Prüfmittelüberwachung in Verbindung mit dem lückenlosen Nachweis des zweckentsprechenden Einsatzes dieser Prüfmittel für einen ggf. erforderlichen Entlastungsnachweis unerläßlich ist.

Für das Betreiben von Prüflaboratorien gibt es ähnliche technische und rechtliche Gründe für die konsequente Prüfmittelüberwachung in dem geschilderten Sinne.